Hausbewohner der Schöneweider Str. 20

Hallo,
so viel Ruhe war schon lange nicht mehr in der Stadt. Die meisten Menschen bleiben glücklicherweise zu Hause, wenn sie nicht arbeiten müssen oder einkaufen gehen. Viele Menschen begegnen sich nicht mehr, ein Austausch findet mitunter kaum noch statt.

Es sind die Tage und Wochen (und hoffentlich mit nachhaltiger Wirkung),in denen wir uns Gedanken um unsere Mitmenschen machen sollten. Insbesondere den ruhigeren, den älteren und schwächeren unter ihnen.

Fragt mal nach, ob sie etwas benötigen, ob alles in Ordnung ist, bietet Eure Hilfe an. Nicht alle können bei den Hamsterkäufen mithalten, mangels Kraft, mangels Geld. Und wer weiß schon, ob sie jemanden haben, der sich in dieser Zeit um sie kümmert?

Es ist auch nicht leicht, andere um Hilfe zu bitten, aber sie werden sie annehmen, wenn sie ihnen angeboten wird. Verteilt Zettel im Hausflur, auf denen ihr Hilfe anbietet z.B. beim Einkaufen. Oder fragt selbst nach Unterstützung, wenn ihr welche benötigt.

Und weil dieses Zuhause-bleiben-müssen noch viele weitere Konflikte und Krisen verschärfen kann, schreibt noch folgende Nummern auf die Zettel im Hausflur:

BIG Hotline – Hilfe bei Häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder:
(030) 611 03 00 
Kindernotdienst: (030) 61 00 61 
Jugendnotdienst: 
(030) 61 00 62
Telefonseelsorge: 
0800 – 111 0 111
0800 – 111 0 222

Wir haben das im Haus spontan getan. Es tut sicherlich gut und beruhigt ein wenig, zu wissen, dass jemand da ist, an den man sich wenden kann. Ein paar Worte und Zeichen in der Isolation tun gut.

Und achtet die Arbeit, die Mühen all der Menschen, die den Laden am Laufen halten: in der Pflege, im öffentlichen Nahverkehr, Kassierer*innen, Polizist*innen und und und – das sind die systemrelevanten Berufe!

Einige Mitmenschen werden finanzielle Probleme bekommen, weil ihre Jobs weggefallen sind, weil die Rücklagen schnell aufgebraucht sind. Kaum oder keine Einnahmen, die Miete und andere Fixkosten indes bleiben bestehen. Gut zu wissen, dass den Mieter*innen ab 1. April wenigstens nicht die Kündigung droht. Der Bundestag hat am 25. März 2020 beschlossen (muss noch vom Bundesrat bestätigt werden und als Gesetz veröffentlicht werden), dass ausbleibende Mietzahlungen für eine Wohnung, die zunächst im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 entstehen, nicht zum Anlass für eine Kündigung genommen werden dürfen. Denn es ist davon auszugehen, dass die Versäumnisse mit den Einschränkungen durch das Coronavirus zu sehen sind. Die Zahlungsverpflichtung besteht aber weiterhin, d.h. die Miete wird lediglich gestundet. Es empfiehlt sich, sich z.B. beim Berliner Mieterverein zu erkundigen und die Vermieter*innen rechtzeitig auf einen Zahlungsausfall hinzuweisen und vorzuschlagen, gemeinsam einen Zeitplan für die Nachzahlung zu erstellen, sobald die Lage es zulässt.

Gebt aufeinander acht, helft einander, bleibt solidarisch.
Liebe Grüße aus der Schöneweider Strasse 20